Allgemeine Bedingungen

Netzmanagement

Am 08. November 2006 ist die "Niederspannungsanschlussverordnung" ("NAV", Artikel 1 der Verordnung) in Kraft getreten. Diese ist die Nachfolgeregelung zur "Allgemeinen Versorgungsbedingungen Elektrizittsversorgung" ("AVBEltV").

Allgemeine Bedingungen (18 EnWG) Strom

Es gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher:

  • NAV Verordnung ber Allgemeine Bedingungen fr den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung)
  • Ergänzende Bedingungen
  • Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
    Fertigstellungs-Anzeige Strom der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH

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