Allgemeine Bedingungen
Am 08. November 2006 ist die "Niederspannungs- anschlussverordnung" ("NAV", Artikel 1 der Verordnung)
in Kraft getreten. Diese ist die Nachfolgeregelung zur "Allgemeinen Versorgungsbedingungen Elektrizitätsversorgung" ("AVBEltV").
Allgemeine Bedingungen (§18 EnWG) Strom
Es gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher:
- NAV “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung)
- Ergänzende Bedingungen
- Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
- Fertigstellungs-Anzeige Strom der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
Jeweils gültige VDE-Vorschriften zu beziehen bei:
VDE VERLAG GmbH
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
www.vde-verlag.de
Hinweis
Die NAV liegt im PDF-Format vor. Sie benötigen zum Lesen und Ausdrucken den
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