Rund um Photovoltaik

Hausdach mit Solarmodulen

Photovoltaikanlage anmelden

Pflichten & nützliche Hinweise

Als Betreiber des Stromnetzes in Lambrecht (Pfalz) und Frankeneck haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um Anmeldung und Anschluss Ihrer PV-Anlage zusammengestellt.

Grundsätzlich muss jede PV-Anlage, die an unser Stromnetz angeschlossen wird, angemeldet werden. Dies gilt derzeit auch für die sogenannten Balkonkraftwerke (weitere Hinweise siehe unten).

Die Anmeldung der PV-Anlage erfolgt in der Regel über den Anlagenerrichter bzw. Fachbetrieb. Für Anlagen bis einschließlich 30 kW führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung kostenfrei im Rahmen des Anmeldeprozesses durch. Bei Anlagen > 30 kW muss eine kostenpflichtige Netzverträglichkeitsberechnung beauftragt werden.

 

Wichtige Formulare:

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Notwendigkeit eines Erzeugungszählers bei PV-Anlagen.

Wenn Sie neben der PV-Anlage auch eine Ladeeinrichtung für Elektromobile anmelden möchten, können Sie dies über den Antrag zur Inbetriebsetzung einer Ladeeinrichtung vornehmen. Auch Ladeeinrichtungen sind bei uns grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen bis 12 kVA ist die Anmeldung über den zuvor genannten Antrag ausreichend; bei Ladeeinrichtungen > 12 kVA erfolgt die Inbetriebsetzung erst nach erteilter Genehmigung.

 

Steckerfertige PV-Anlage bis 600 VA (sog. Balkonkraftwerk, Mini-PV-Anlage)

Auch die steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 VA bzw. Watt Wechselrichterleistung muss bei uns angemeldet werden. Nutzen Sie hierfür das oben zur Verfügung gestellte Formular. Wir prüfen danach den Vorgang und werden ggf. den vorhandenen Stromzähler kostenfrei gegen einen Zweirichtungszähler (moderne Messeinrichtung) tauschen.

Eine gesetzliche Änderung zur Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke soll zum 01.01.2024 erfolgen.

 

Marktstammdatenregister

Seit 2019 besteht für jede Stromerzeugungsanlage (PV-Anlage) nach erfolgter Inbetriebnahme eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass dies auch für die sog. Balkonkraftwerke gilt. Verpflichtet zur Anmeldung ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Wir als Netzbetreiber müssen die gemeldeten Daten überprüfen und bestätigen.

 

Aufhebung der 70 %-Regel nach EEG 2023 / EnSiG

Durch die EEG-Novelle 2023 und einer Anpassung im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sind wichtige Änderungen zur Leistungsbegrenzung in Kraft getreten. Für neu errichtete PV-Anlagen mit einer Leistung bis 25 kWp entfällt seit dem 14.09.2022 die Pflicht zur Leistungsbegrenzung (70 %-Regel). Seit dem 01.01.2023 gilt dies ebenso für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 14.09.2022) mit einer installierten Leistung bis 7 kWp. (Für größere Bestandsanlagen bis 30 kWp Leistung bleibt die Regel zur Leistungsbegrenzung unverändert und entfällt nur, wenn ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.)

Anlagenbetreiber können die Aufhebung der Leistungsbegrenzung bei uns als Netzbetreiber schriftlich beantragen und nach positiver Prüfung auf eigene Kosten durchführen. Die Änderung ist außerdem im Marktstammdatenregister zu hinterlegen und dem Netzbetreiber eine Kopie zuzusenden.

 

Änderungen an der Anlage

Grundsätzlich ist jede Änderung an einer bestehenden PV-Anlage dem Netzbetreiber mitzuteilen und ggf. im Marktstammdatenregister zu erfassen oder abzuändern (z. B. Wechsel von Voll- zu Überschusseinspeisung, Aufhebung der 70 %-Begrenzung, Betreiberwechsel).

 

 

Ansprechpartner

Kundenservice
Tel.: 06325 189 0
Fax: 06325 189 28
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