Wir sind Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes in Lambrecht (Pfalz) und Frankeneck.
Hier finden Sie alle Informationen und Downloads zu unseren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten sowie weitere Hinweise und Unterlagen.
Netzanschlussbedingungen und Technische Mindestanforderungen Strom
Allgemeine Netzanschlussbedingungen und Anträge
Es gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher:
- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung")
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Anlage 1 Preisblatt zu Ergänzende Bedingungen der SWL zur NAV_gültig ab 01.03.2022
- Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
- Auftrag zur Abtrennung / Stilllegung eines Hausanschlusses
- Fertigstellungsanzeige Strom der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
Technische Mindestanforderungen
Die Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregeln (TAR) des VDE hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG fest. Die uns betreffenden TAR des VDE sind derzeit vor allem die VDE-AR-N 4100 (Technische Anschlussregeln Niederspannung) und die VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregeln Mittelspannung).
Die genannten TAR können auf Anfrage in der Geschäftsstelle der Stadtwerke Lambrecht zur Einsicht genommen werden. Jeweils gültige VDE-Vorschriften sind außerdem zu beziehen bei:
VDE VERLAG GMBH | Bismarckstr. 33 | 10625 Berlin | www.vde-verlag.de
Weiterhin gelten ergänzend zu den TAR Niederspannung:
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (im Musterwortlaut des BDEW)
Musterverträge
Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag Strom (NNV/LRV Strom)
Die Bundesnetzagentur gibt im Rahmen eines standardisierten Mustervertrages einheitliche Regelungen für eine diskriminierungsfreie Bereitstellung und Nutzung von Elektrizitätsverteilnetzen vor. Der von uns angebotene NNV/LRV Strom entspricht im Wortlaut der jeweils gültigen Fassung dieses Standardvertrages – aktuell in der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-168 (Beschluss vom 20.12.2017).
Die jeweils aktuelle Fassung des NNV/LRV Strom finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter folgendem Link:
Bundesnetzagentur / Lieferantenrahmenvertrag - Netznutzungsvertrag
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (MSB-RV Strom)
Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der von uns angebotene MSB-RV Strom entspricht im Wortlaut dem vorgeschriebenen Standardvertrag der Bundesnetzagentur – aktuell in der Fassung der BNetzA-Festlegung vom 23.08.2017 (Az.: BK6-17-042).
Hier finden Sie die Musterverträge auf der Website der Bundesnetzagentur:
Beschlusskammer 6 / Az.: BK6-17-042
Sie möchten einen der oben genannten Verträge mit uns abschließen?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an das Postfach vertragsmanagement@sw-lambrecht.de. Wir senden Ihnen dann gerne den entsprechenden Vertrag sowie die Anlagen zu.
Netznutzungsentgelte und Mehr-/Mindermengenpreise
Aktuelle Preisblätter
Preise Mehr-/ Mindermengenabrechnung
Ältere Preisblätter Netznutzung
Kontaktdaten und Zertifikate
Kontaktdaten und Zertifikate für den EDIFACT Datenaustausch
Feststellung der Grundversorgung Strom
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli (erstmals zum 1. Juli 2006) den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen. Der Grundversorger ist der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH ist in den Konzessionsgebieten Lambrecht (Pfalz) sowie Frankeneck als Netzbetreiberin tätig und stellt die Grundversorgung folgendermaßen fest:
Netzdaten (gem. EnWG)
Lastgänge
Jahreshöchstlast und Lastverlauf (als viertelstündige Leistungsmessung) je Spannungsebene:
- Jahreshöchstlast aller Entnahmen und Lastverlauf MS
- Jahreshöchstlast aller Entnahmen und Lastverlauf MS/NS
- Jahreshöchstlast aller Entnahmen und Lastverlauf NS
Netzverluste:
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene:
- Höchstentnahmelast und Bezug aus Netzebene MS
- Höchstentnahmelast und Bezug aus Netzebene MS/NS
- Höchstentnahmelast und Bezug aus Netzebene NS
Summe aller Einspeisungen je Spannungsebene:
Hochlastzeitfenster
Netzanmeldungen (z. B. PV, KWKG, Ladesäulen)
Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie zur Netzanmeldung einer PV-Anlage, KWKG-Anlage, Ladesäule u.ä. benötigen:
Alle nachfolgenden Anträge bzw. Erklärungen können Sie direkt an Ihrem PC ausfüllen. Bitte drucken Sie das jeweilige Formular anschließend aus und senden dieses eigenhändig unterschrieben (ggf. nebst Anlagen) per Post, Fax oder E-Mail an unsere nachfolgende Adresse als Netzbetreiber:
Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH | Hauptstraße 14 | 67466 Lambrecht (Pfalz)
Fax: 06325 189-28 | E-Mail: kundenservice@sw-lambrecht.de
Anträge und Erklärungen
- Antrag auf netztechnische Vorprüfung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb im Elektrizitätsversorgungsnetz der SWL
- Antrag auf Durchführung einer Netzverträglichkeitsberechnung (für Stromerzeugungsanlagen > 30 kW)
- Erklärung zu Umsatzsteuer und Bankverbindung für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
- Erklärung zur 70%-Regelung (§ 9 EEG) bzw. 50%-Reduzierung bei KfW-Speicherförderung
- Antrag auf Inbetriebsetzung einer Ladeeinrichtung
- Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA